Auszonung

 

Leigrube: Auszonung statt Überbauung: Mit welchen Folgen?

Millionen-Drohung bei Auszonung zielt vermutlich ins Leere.

Die Fragen

Diesen Herbst wird die Diskussion um die Auszonung des Gebiets Leigrube weiter geführt. An der Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 23. November 2017, soll über das weitere Vorgehen entschieden werden.

Soll das Auszonungsverfahren eingeleitet werden? Sind Entschädigungsforderungen bei einer Auszonung rechtlich begründet? Zwei Rechtsgutachten kommen zu zwei verschiedenen Schlüssen, welcher gilt?

Soll ein Planungskredit für eine künftige Überbauung der Leigrube beschlossen werden?

Es geht auch um die Fragen, wie, wo und wie schnell soll Möhlin wachsen. Soll Gemeindeland für eine Überbauung verkauft werden? Sollen weitere Grünflächen und landwirtschaftliches Kulturland am Dorfrand verschwinden?


Ausgangslage

Der Gemeinderat hat an der Gemeindeversammlung vom 22. Juni 2017 den Auftrag der IG-Leigrube angenommen, zur Einleitung einer Auszonung der Leigrube einen Antrag zu stellen, eine Auszonung zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten. Damit soll klar werden, was die raumplanerischen, die rechtlichen und finanziellen Folgen einer Auszonung wären.


Widerstand

Kritik und Widerstand gegen die Erschliessung der Leigrube entzündeten sich neu aufgrund des völlig überrissenen Gestaltungsplanes vom Mai 2016. Schon 2010 waren die grossen Einzonugsvorhaben zurückgewiesen worden. Im September 2011 wurde die Leigrube schliesslich als W1-Zone, als Erweiterung des bestehenden Einfamilien-hausquartiers nur mit knappem Mehr eingezont. Dann wurden die Spielregeln geändert: mehrgeschossige Bauten waren geplant. Dagegen wehrte sich die IG-Leigrube und verlangt, dass über die Einzonung nochmals abgestimmt wird.

Zusammen mit den IGs Zukunft Möhlin und ProKulturland wollen wir Wachstum und Bauboom bremsen und Kulturland schützen.