Überbauungs-Thematik

Dafür haben wir nicht gestimmt!

Der Gemeinderat wollte nun eine abgespeckte Variante „ländlich“ weiter bearbeiten lassen. Auch in diesem Projekt sind aber bis zu 3½ Geschosse möglich. Das hat jedoch nichts mehr zu tun mit der ursprünglich bewilligten einstöckigen W1-Wohnzone, die 2011, rechtsgültig, aber nur mit knappem Mehr angenommen wurde.

Die Spielregeln wurden geändert.

Mit dem eidgenössischen Raumplanungsgesetz von 2013 und den kantonalen Richtlinien ist eine herkömmliche W1-Einfamilienhaus-Überbauung nicht mehr möglich. Es gelten neue Spielregeln.

„Neue Spielregeln rufen nach neuer Abstimmung über die Einzonung der Leigrube!“

Der Gemeindeversammlung vom Sept. 2011 war nicht bewusst, dass 3½-stöckige Bauweise möglich ist. Wir können davon ausgehen, dass die Stimmbürger/innen die Leigrube nicht in die Bauzone eingezont hätten damals, wenn ihnen diese hohe Bauweise bewusst gewesen wäre.

Nun gilt es, die Zonierung der Leigrube neu zu beurteilen.


Fragen am Rande…

  • Warum hat der Gemeinderat an der Gemeindeversammlung im Sept. 2011 mit keinem Wort erwähnt, dass bis zu 2 zusätzliche Geschosse bewilligt werden können, BNO §6?
  • Warum hat der Gemeinderat 2 zusätzliche Geschosse ermöglicht, wo hingegen die Kantonale Bauverordnung im §8 „höchstens 1 zusätzliches Geschoss“ vorsieht?
  • Warum hat die Gemeinde Möhlin Fr. 100’000.- (Jahresrechnung 2015) für das erste Projekt ausgegeben, obwohl es die rechtlichen Anforderungen (massgebende Grundnutzung einer W1) nicht erfüllt?
  • Warum bringt der Gemeinderat die Einzonung Leigrube nicht von sich aus nochmals vor die Gemeindeversammlung, nachdem sich die Entscheidungsgrundlage, die Rahmenbedingungen grundsätzlich verändert haben?

EFH-„Klötzli“-Überbauung

Auch das 2. Projekt mit den hochgestellten EFH-„Klötzli“ und den Reihenhäusern fügt sich nicht „in die bestehende Bebauung ein“, wie es bei der Einzonung in der Botschaft zur Gemeindeversammlung Sept. 2011 angepriesen wurde. Das Agglomerationsprojekt passt nicht in die ländliche Umgebung Brunngasse – Leigrube, am Rande der Landwirtschaftszone.


Das geht alle an!

Seit dem Nein zu Verkauf und Überbauung des Sportplatz Rüttenen ist klar:

Möhliner wollen Bauboom und Wachstum bremsen und Kulturland schützen, erst recht am Rande des Meler Felds.

Aus all diesen Gründen hat die IG-Leigrube – zusammen mit „Zukunft Möhlin“ und „ProKulturland“ – an der Gemeindeversammlung vom 22. Juni 2017 Folgendes beantragt:

„Der Gemeinderat soll auf die nächste Gemeindeversammlung (23. November 2017) über eine mögliche Auszonung der Leigrube Bericht erstatten und folgende Anträge zur Abstimmung bringen:

  1. Der Gemeinderat wird beauftragt, das Verfahren für die Auszonung der Leigrube einzuleiten.
  2. Zusatzantrag bei Annahme von Antrag 1: Alle Planungsarbeiten für die Leigrube werden bis zum endgültigen Entscheid über die Auszonung eingestellt.“

 Der Gemeinderat hat diesen Überweisungsantrag als Auftrag entgegengenommen, allerdings ohne dass der Gemeindeammann die Versammlung hat darüber abstimmen lassen.

Die Planungsarbeiten für die Leigrube lässt der Gemeinderat ab sofort stoppen.

Der erste Schritt getan. Die IG-Leigrube sowie Zukunft Möhlin und ProKulturland bedanken sich und freuen sich, dass unsere engagierten Bemühungen ein erstes Resultat zeitigen.

Wir unterstützen die Bestrebungen von Zukunft Möhlin und ProKulturland und wenden uns gegen den Verlust von landwirtschaftlichem Kulturland und Grünflächen.

Wir sind der Überzeugung, dass Bauboom und Wachstum in Möhlin nicht noch weiter angetrieben werden sollen.

Den Verkauf von Landreserven der Gemeinde erachten wir als nicht-nachhaltige Finanzaktion, wir lehnen das ab.

Damit soll Klarheit geschaffen werden, ob und was in der Leigrube gebaut werden soll. Wir bleiben dran!

Wir sind überzeugt, dass die Stimmbürger/innen aufgrund der neuen Entscheidungsgrundlagen einen Anspruch haben, über die Einzonung der Leigrube neu entscheiden zu können. Damit soll Klarheit geschaffen werden, ob und was in der Leigrube gebaut werden soll. Wir bleiben dran!

Reservieren Sie sich den 23. November 2017, 19.30 Uhr, Gemeindeversammlungen, Mehrzweckhalle Fuchsrain!